Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Allgemeine Bestimmungen nach oben

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der abzuschließenden Verträge, sowie Grundlage aller Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hoffmann und Geber GbR.

2. Sämtliche Dienstleistungen, sowie alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Hoffmann und Geber GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Hoffmann und Geber GbR ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4. Angestellte und Mitarbeiter oder Partner der Hoffmann und Geber GbR sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Hierzu sind nur die Geschäftsführer berechtigt.

5. Die Hoffmann und Geber GbR ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen gelten ausschließlich für neu abzuschließende Verträge. Bestehende Verträge sind hiervon nicht betroffen, es sei denn, die Änderungen sind durch gesetzliche Bestimmungen nötig geworden.

6. Die Hoffmann und Geber GbR ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte durchführen zu lassen.

§2 - Zustandekommen des Vertrages nach oben

1. Zum Zustandekommen eines Vertrages, über Lieferungen und Leistungen der Hoffmann und Geber GbR ist in jedem Fall ein schriftlicher oder fernschriftlicher Auftrag, bzw. die Bestätigung eines Angebotes der Hoffmann und Geber GbR nötig. Hiervon ausgenommen sind lediglich Wartungs- oder Änderungsaufträge, die sich aus vorhergehenden Verträgen ergeben und einen Auftragswert von
250 € nicht überschreiten.

2. Die Erbringung von Lieferungen und Leistungen kann von der Vorlage einer Vollmacht, einer Vorauszahlung, bzw. Bankbürgschaftserklärung abhängig gemacht werden.

§3 - Kündigung / Laufzeit nach oben

1. Verträge beginnen mit der Gegenzeichnung des Vertrages durch die Hoffmann und Geber GbR, bzw. den Eingang einer schriftlichen, durch den Kunden gegengezeichneten Bestätigung eines Angebotes der Hoffmann und Geber GbR und laufen, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zur Erfüllung des im abgeschlossenen Vertrag bestimmten Vertragszweck. Sie können von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

2. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Wechsel von Tarifen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.

3. Soweit Vertragslaufzeiten einzelvertraglich vereinbart sind, ist die ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen.

4. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§4 - Leistungsumfang von Dienstleistungen nach oben

1. Besondere Regelungen zu einzelnen Geschäftsbereichen

a. Webdesign- und Multimedia-Dienstleistungen

1. Die im Geschäftsbereich Webdesign- und Multimedia angebotenen Dienstleistungen umfassen das gesamte Spektrum der bei Vertragsabschluß zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Jede Leistung ist im Vertrag festzuhalten und wird demgemäß ausgeführt. Auch bei Vorlage eines Pflichtenheftes durch den Kunden muß dieses vollständig in den Vertrag und die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Eine automatische Anpassung des Auftragsgegenstandes an technische Neuerungen besteht für die Hoffmann und Geber GbR nicht. Hierzu bedarf es, sofern eine Anpassung gewünscht wird, der schriftlichen Ergänzung des Vertrages. Sofern der Auftragsgegenstand, oder der Teil, den die Änderung betrifft, bereits erstellt ist, hat der Kunde die durch die verlangte Änderung entstehenden Kosten zu tragen.

2. Die Hoffmann und Geber GbR tritt nicht als Zugangs- oder Hosting-Provider auf. Gegebenenfalls werden diese Dienstleistungen über einen Partner der Hoffmann und Geber GbR zu dessen AGB angeboten und ausgeführt.

b. Dienstleistungen im Bereich Corporate Communications

Die im Geschäftsbereich Corporate Communications angebotenen Dienstleistungen umfassen das gesamte Spektrum der bei Vertragsabschluß zur Verfügung stehenden Publikationsmöglichkeiten im Printbereich, sowie Leistungen in den Bereichen Werbung, PR und Grafik-Design, sowie die Vermittlung folgender Produktionsschritte, wie Belichtung, Druck etc. (Für Leistungen im Bereich der digitalen Medien gilt Abschnitt a.). Jede Leistung ist im Vertrag festzuhalten und wird demgemäß ausgeführt. Auch bei Vorlage eines Pflichtenheftes durch den Kunden muß dieses vollständig in den Vertrag und die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Eine automatische Anpassung des Auftragsgegenstandes an technische Neuerungen besteht für die Hoffmann und Geber GbR nicht. Hierzu bedarf es, sofern eine Anpassung gewünscht wird, der schriftlichen Ergänzung des Vertrages. Sofern der Auftragsgegenstand, oder der Teil, den die Änderung betrifft, bereits erstellt ist, hat der Kunde die durch die verlangte Änderung entstehenden Kosten zu tragen.

2. Bei der Ausführung des Auftrags hat die Hoffmann und Geber GbR, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Techniken, sofern mit den gewählten Techniken der Vertragszweck erfüllt wird.

3. Die Hoffmann und Geber GbR behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Hoffmann und Geber GbR ist ferner berechtigt, die Leistungen jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu verringern.

Führt eine Leistungsverringerung bzw. -änderung dazu, dass das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung in angemessener Weise zu verringern. Für den Fall, daß sich die Parteien auf eine derartige Minderung nicht einigen können, steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu.

4. Soweit die Hoffmann und Geber GbR kostenlose Dienste und Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

5. Bei sämtlichen Dienstleistungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der Leistungsbeschreibung der Hoffmann und Geber GbR.

6. Im Rahmen sämtlicher Aufträge besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Hoffmann und Geber GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§5 - Digitale Daten nach oben

1. Die Hoffmann und Geber GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2. Hat die Hoffmann und Geber GbR dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

§6 - Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster nach oben

1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Hoffmann und Geber GbR Korrekturmuster vorzulegen.

2. Die Produktionsüberwachung durch die Hoffmann und Geber GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Hoffmann und Geber GbR 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 7 - Preise / Vergütung / Sonderleistungen und Nebenkosten nach oben

1. Die Hoffmann und Geber GbR ist berechtigt, die Preise für allgemeine Dienstleistungen jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Sofern dadurch die Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung nicht mehr gewährleistet ist, steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu. Bei laufenden Verträgen treten die Erhöhungen nur für Leistungen in Kraft, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten.

2. Die Preise sind Festpreise; eine, auch anteilige Rückerstattung des Preises ist ausgeschlossen. Ein Skontoabzug muß vertraglich vereinbart sein. Eine automatische Skontoabzugsberechtigung besteht nicht!

3. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

5. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

6. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.

7. Die Hoffmann und Geber GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Hoffmann und Geber GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.

8. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Hoffmann und Geber GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber die Hoffmann und Geber GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

9. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

10. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§8 - Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt nach oben

1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu bezahlen. Für nicht eingelöste Schecks oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Hoffmann und Geber GbR die entstandenen Kosten zu erstatten.

2. Die Rechnungsstellung erfolgt seitens der Hoffmann und Geber GbR anhand der vereinbarten Entgelte:

Bei Projekten mit einem Auftragswert unter 1500 € bei Projektabschluss. Projekte ab 1.500 € werden, insbesondere wenn sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt und / oder finanzielle Vorleistungen anfallen, berechnet zu 30 % bei Vertragsbeginn, zu 30 % nach Erstellung des 1. Korrekturexemplars und zu 40 % bei Projektabschluß. Kosten, die über den im Vertrag bezeichneten Auftragswert hinausgehen, werden nach Projektabschluß in Rechnung gestellt.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4. Bei Zahlungsverzug ist die Hoffmann und Geber GbR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an den gesetzlich festgelegten Verzugszins (z.Zt. in Höhe von 5% über dem geltenden Basiszins) zu berechnen, es sei denn, daß die Hoffmann und Geber GbR einen höheren Zinssatz nachweisen kann.

5. Kommt der Kunde wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann die Hoffmann und Geber GbR das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der Hoffmann und Geber GbR vorbehalten.

6. Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel oder Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Hoffmann und Geber GbR (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung der Hoffmann und Geber GbR. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unbezahlten Ware ist unzulässig.

7. (nur für den Geschäftsbereich Webdesign)
Sollte der Zahlungsverzug nach Zahlungserinnerung und 1. Mahnung nicht fristgerecht beglichen werden, so ist die Hoffmann und Geber GbR berechtigt, mit Zustellung der 2. Mahnung den Internetauftritt (oder die durch sie erstellten Teile) zu sperren. Diese Sperrung wird erst aufgehoben, wenn sämtliche Forderungen vollständig beglichen sind. Nach einer Sperrung sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand durch die Hoffmann und Geber GbR nur noch durchführbar, wenn Vorauskasse geleistet wird. Bei nochmals auftretendem Zahlungsverzug wird der Vertrag automatisch ohne Einhaltung von Fristen gekündigt. Weitere Dienstleistungen werden für den betroffenen Kunden nicht mehr ausgeführt.

8. Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Hoffmann und Geber GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

§9 - Pflichten und Obliegenheiten des Kunden nach oben

1. Gesetzliche Regelungen

a. (Bereich Webdesign und Multimedia / Content Management Systems) Der Kunde hat die Erfüllung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen in Zusammenhang mit Internetauftritten oder Multimediaprodukten sicherzustellen. Insbesondere die Einhaltung der Regelungen des Pressegesetzes, des Urheberrechtsgesetzes, sowie des Fernabsatzgesetzes sind zu beachten.

b. (Bereich Corporate Communications) Der Kunde hat die Erfüllung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen in Zusammenhang mit Printprodukten sicherzustellen. Insbesondere die Einhaltung der Regelungen des Pressegesetzes und des Urheberrechtsgesetzes sind zu beachten.

c. Der Kunde haftet für alle Schäden, Folgen und Nachteile, die der Hoffmann und Geber GbR oder Dritten, durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen durch den Kunden, entstehen.

2. Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere sein Benutzerkennwort oder Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.

3. Treten für den Kunden erkennbare Mängel oder Schäden auf, so ist er verpflichtet, der Hoffmann und Geber GbR unverzüglich Mitteilung zu machen. Mängel oder Schäden, die kausal auf die Unterlassung der Störungsmeldung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Hoffmann und Geber GbR

4. Der Kunde haftet für alle Schäden, Folgen und Nachteile, die der Hoffmann und Geber GbR oder Dritten, durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen durch den Kunden, entstehen.

5. Während der Produktion hat der Kunde für einzelne Produktionsschritte die Freigabe zu erteilen. Vor der Freigabe hat er den freizugebenden Schritt sorgfältig zu prüfen und nötige oder gewünschte Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hat der Kunde die Freigabe eines Produktionsschrittes erteilt, wird dieser entsprechend ausgeführt. Nachträgliche Änderungen werden zusätzlich berechnet.

§10 - Haftungsbeschränkungen / Gewährleistung nach oben

1. Die Hoffmann und Geber GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

2. Die Hoffmann und Geber GbR haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Hoffmann und Geber GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit sie kein Auswahlverschulden trifft. Die Hoffmann und Geber GbR tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

4. Sofern die Hoffmann und Geber GbR selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

5. Der Auftraggeber stellt die Hoffmann und Geber GbR von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Hoffmann und Geber GbR stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.

8. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

9. Haftung wird nicht für Schäden oder Mängel übernommen, die durch unsachgemäße Bedienung / Behandlung durch den Kunden, oder aufgrund von höherer Gewalt entstehen.

10. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen und Leistungen oder anscheinend unsachgemäß ausgeführter Dienstleistungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware / Dienstleistung schriftlich oder persönlich unter Angabe der Rechnungs- oder Lieferscheinnummer anzuzeigen.

11. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Hoffmann und Geber GbR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebsstörungen von Vorlieferanten, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG usw. besteht vorbehaltlich § 10 Abs. 1 keine Haftung der Hoffmann und Geber GbR.

12. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§11 - Warenlieferungen und Gefahrenübergang nach oben

1. Die Hoffmann und Geber GbR kann Aufträge über Warenlieferungen an Dritte delegieren, bzw. Drittunternehmen mit der Betreuung und Lieferung von Waren beauftragen.

2. Bei Warenlieferung hat der Kunde zusätzlich zum Warenpreis auch die entstehenden Verpackungs- und Versandkosten zu tragen.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Hoffmann und Geber GbR verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Hoffmann und Geber GbR unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

4. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der von der Hoffmann und Geber GbR gelieferten oder installierten Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 500,00 € beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§12 - Urheberrechte und Nutzungsrechte nach oben

1. Jeder der Hoffmann und Geber GbR erteilte Auftrag für Gestaltungsleistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten aber zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Hoffmann und Geber GbR insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Hoffmann und Geber GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen – ist. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Hoffmann und Geber GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

4. Die Hoffmann und Geber GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte oder die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Hoffmann und Geber GbR. Wird vereinbart, daß das Nutzungsrecht für ein Projektergebnis an Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Urheberrechts-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

6. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Designer 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

8. Soweit vorstehend nicht anders bestimmt, übernimmt die Hoffmann und Geber GbR im Rahmen von Dienstleistungsverträgen keine Haftung für das jeweilige vom Auftraggeber angestrebte Leistungsergebnis, insbesondere nicht dafür, dass es frei von Schutzrechten Dritter ist oder solche nicht verletzt.

9. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Hoffmann und Geber GbR eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die Hoffmann und Geber GbR das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

a. den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,

b. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,

c. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt oder der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,

d. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

Führt eine der genannten Maßnahmen dazu, dass das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird, so steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu.

10. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept, oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der Hoffmann und Geber GbR gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

§13 - Geheimhaltung, Datenschutz nach oben

1. Alle der Hoffmann und Geber GbR mitgeteilten Kundeninformationen werden vertraulich behandelt. Daten werden Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Kunden zugänglich gemacht.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die Hoffmann und Geber GbR seine, mit dem Auftrag zusammenhängenden Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für die Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

3. Die Hoffmann und Geber GbR tritt dafür ein, daß alle Personen, die von der Hoffmann und Geber GbR mit der Abwicklung eines Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Kunde ist seinerseits nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen der Hoffmann und Geber GbR zu beschaffen.

§14 - Schlussbestimmungen nach oben

1. Erfüllungsort ist Saarbrücken, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund diesen Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der Sitz der Hoffmann und Geber GbR.

2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden und der Hoffmann und Geber GbR gebunden.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirkung der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.



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Übersicht

Allgemeine Bestimmungen
Zustandekommen des Vertrages
Kündigung / Laufzeit
Leistungsumfang von Dienstleistungen
Digitale Daten
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
Preise / Vergütung / Sonderleistungen und Nebenkosten
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Haftungsbeschränkungen / Gewährleistung
Warenlieferung, Gefahrenübergang
Urheberrechte, Nutzungsrechte
Geheimhaltung, Datenschutz
Schlußbestimmungen